Ehe / Familie / Kinder | Sexualität | Fr, 1. Januar 2010

Kindesmissbrauch / Gewalt an Kindern

Lesezeit: 14 Min.

Bei uns kein Thema! – oder doch?

Die Schwierigkeit besteht darin, solche im Verborgenen geschehenen Sünden zu erkennen. Auf der einen Seite sind wir nicht aufgerufen, Detektiv zu spielen und aufgrund bloßer Vermutungen anderen hinterher zu spionieren. Auf der anderen Seite sollten wir uns bewusst sein, dass wir eine Verantwortung haben mit solch schrecklichen Sünden biblisch umzugehen. Es geht um die Ehre unseres Herrn, die unter uns Geschwistern aufrecht erhalten bleiben soll, und es geht um die Opfer, die schon als Ungläubige kaum den Mut haben, sich zu erkennen zu geben – wie viel weniger unter Gläubigen –, und daher nicht aus ihrer schlimmen Lage befreit werden.

Was das Gesetz sagt

Man spricht von einem sexuellen Missbrauch von Kindern bzw. von sexueller Gewalt an Kindern, wenn an, mit oder vor Kindern willentliche sexuelle Handlungen vollzogen werden. Oft besteht ein Macht- oder Bewusstseins- und Wissensunterschied zwischen dem Täter und seinem kindlichen Opfer. Diese Unterschiede spielen nicht selten eine zentrale Rolle beim Missbrauch.

Kinder sind nach deutschem Strafrecht Personen, die noch keine vierzehn Jahre alt sind. In Deutschland ist sexueller Missbrauch von Kindern gemäß §§ 174 ff., insbesondere nach §§ 176–176b Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Im Blick auf sogenannte „Schutzbefohlene“ (leibliche oder angenommene Kinder, zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung der Lebensführung anvertraute Personen) sind sexuelle Handlungen in diesem Sinn zum Teil bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres strafbar.

Ziel des Gesetzes ist, die Gesamtentwicklung des Kindes von sexuellen Erlebnissen freizuhalten, die nicht in der kindlichen Entwicklung selbst, sondern in den sexuellen Motiven Erwachsener begründet sind. Hieraus folgt unter anderem, dass für die Strafbarkeit des Missbrauchs, der sexuellen Gewalt eine konkrete Beeinträchtigung des seelischen Wohls oder der Entwicklung des Kindes nicht nachgewiesen werden muss; es genügt hier bereits die abstrakte Gefährdung des Kindes (die natürlich häufig auch zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung des Kindes führen wird).

Je nach Schwere der Tat beträgt die Verjährungsfrist bis zu 20 Jahre (z.B. bei einer Vergewaltigung). Führt der Missbrauch zum Tod des Kindes, kann er mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe geahndet werden; im Übrigen beträgt die Strafandrohung je nach Schwere der Tat bis zu 15 Jahre, wobei der Strafrahmen in der Praxis eher selten bis zu dieser Grenze ausgeschöpft wird.

Insbesondere bei Wiederholungs- bzw. Intensivtätern kann aber schon bei der Verurteilung, in bestimmten Fällen aber auch nachträglich, eine sogenannte Sicherungsverwahrung angeordnet werden, sodass zumindest gefährlichere Täter auch nach der Strafverbüßung nicht ohne weiteres in die Freiheit entlassen werden. Hinzu kommt, dass die Verjährung bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs des Opfers ruht (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB). Die danach laufende Verjährungsfrist von bis zu 20 Jahren reicht aber manchmal nicht aus, um aus schweigenden Opfern und Mitwissern Zeugen und Redende zu machen.

Was sagt das Wort Gottes zu diesem Thema?

Für einen Christen ist jedoch nicht allein das aktuelle Strafgesetzbuch von Bedeutung. Wir wollen uns nach der Bibel richten – daher ist uns wichtig, was Gottes Wort zu diesem Thema zu sagen hat.

In den überwiegenden Fällen ist es so, dass Männer an Kindern Missbrauch betreiben. Man darf das nicht ausschließlich so sehen, denn es gibt auch Frauen und Mütter, die sich in dieser furchtbaren Weise an Kindern vergreifen. Das aber sind wenige Fälle. Allerdings ist hier die Dunkelziffer noch größer. Man spricht von dem Kindermädchen-Syndrom, das kleine Kinder gerne badet und dabei besonders die Geschlechtsorgane im Blick und in der „Fürsorge“ hat. Das kann bis in ein frühjugendliches Alter so sein, wo gerade bei Jungen biologische Veränderungen auftreten.

Sowohl im Alten wie auch im Neuen Testament macht uns die Bibel unmissverständlich klar, dass diese Taten ein Gräuel in den Augen Gottes sind. Nicht die Opfer, sondern die Täter machen sich vor Gott schuldig! Diese Tat ist daher besonders schlimm, weil häufig ein von Gott gegebenes Vertrauensverhältnis (Vater-Kind) oder sonstige Respektverhältnisse missbraucht werden, und zwar auf eine Weise, die bei den Kindern oft jahrzehntelange traumatische Erinnerungen und Verletzungen zur Folge haben.

Es ist klar, dass man in dieser Bedeutung des Wortes nicht nur an „Knaben“, sondern auch an Mädchen denken muss – in der Bibel sind beim Hinweis auf eine „männliche“ Gruppe häufig zugleich die „weiblichen“ Personen mit inbegriffen. Beim Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt geht es sogar vornehmlich um junge Mädchen.

Wenn wir wissen wollen, was Gott über solch furchtbare Dinge denkt, müssen wir in die Bibel schauen. Natürlich wissen wir bei einem solchen Thema unwillkürlich, was die Gedanken Gottes sind. Dennoch ist es immer gut, sich konkret an seinem Wort zu orientieren.

Der Apostel Paulus benutzt im Neuen Testament einen Ausdruck, der sich zwar nicht nur auf Kindesmissbrauch beschränkt, diesen aber deutlich mit einbezieht: „Knabenschänder“ (1. Korinther 6,9; 1. Timotheus 1,10). Die Person, die diese Sünde begehet, steht unter einem besonderen Gericht Gottes: Ein Knabenschänder wird „das Reich Gottes nicht erben“. Sie werden in 1. Timotheus 1 zur Kategorie der Sünder gefasst. Gott macht dadurch deutlich, dass es sich bei Kindesmissbrauch um eine Sünde besonderen Ausmaßes handelt.

Im Alten Testament findet sich mit 3. Mose 18 ein ganzes Kapitel, das sich mit falschem sexuellen Verkehr innerhalb einer Familie auseinandersetzt. Dieser Verkehr war ganz prinzipiell verboten und wurde mit der Todesstrafe geahndet.

Kindesmissbrauch, sexuelle Gewalt ist Unzucht (Hurerei)

Auch das Neue Testament spricht eine klare Sprache. In 1. Korinther 5,1 ist davon die Rede, dass ein Mann Geschlechtsverkehr mit seiner Stiefmutter hatte – und dass dies eine Handlung war, die selbst in der damaligen, heidnischen Welt normalerweise nicht stattfand. Im weiteren Verlauf des Kapitels wird dann genauso deutlich gezeigt, dass jede Form von Unzucht (Verse 9-11) – und Kindesmissbrauch ist eine schreckliche Form dieser Unzucht – Sünde ist und Versammlungszucht zur Folge haben muss.

In Epheser 5,4 werden wir Väter stellvertretend für die Eltern insgesamt aufgefordert, die Kinder „in der Zucht und Ermahnung des Herrn“ aufzuerziehen. Dabei geht es darum, Kindern mit einer guten elterlichen Fürsorge zu begegnen und ihnen die rechte Nahrung und Pflege zu geben. Wir sollen die Kinder gerade nicht zum Zorn herausfordern. Kindesmissbrauch ist eine der schlimmsten Formen, um Kinder zu einem nachhaltigen Zorn zu bringen. Man braucht sich nur mit betroffenen Personen zu unterhalten. In Kolosser 3,21 werden wir zudem aufgefordert, die Kinder nicht zu reizen, damit sie nicht mutlos werden. Kann man ein Kind mutloser machen als durch Kindesmissbrauch, wo man ihm jede Ehre raubt und das Selbstwertgefühl mit Füßen zertrampelt?

Nach 2. Timotheus 3,3 ist eines der Kennzeichen der heutigen christlichen Endzeit, dass Eltern keine natürliche Liebe mehr haben. Wer wollte bestreiten, dass Kindesmissbrauch das Gegenteil von wahrer, natürlicher Liebe ist?

Das unbefleckte Ehebett

Eine besonders starke Stelle finden wir auch in Hebräer 13,4: „Die Ehe sei geehrt in allem und das Ehebett unbefleckt; denn Hurer und Ehebrecher wird Gott richten.“ Jemand, der sich an Kindern vergeht, missachtet die Ehe und damit den, der die Ehe gestiftet hat. Er befleckt das Ehebett. Damit ist sein eigenes Ehebett gemeint, wenn er verheiratet ist, denn er/sie verachtet auch seinen/ihren Ehepartner damit, den Gott dafür vorgesehen hat, die eigenen körperlichen Bedürfnisse zu beantworten.

Wenn man noch nicht verheiratet ist, ist das nicht besser, auch wenn (noch) kein Ehepartner davon betroffen sein mag. In jedem Fall wird die Einrichtung Gottes und damit Gott selbst mit Füßen getreten. Es ist eine Verunreinigung unvorstellbaren Ausmaßes. Hinzu kommt, dass derjenige, den man als Kind missbraucht, oft über viele Jahre wenn nicht dauerhaft beziehungsgestört ist und dadurch manchmal unfähig wird, eine vernünftige Ehebeziehung einzugehen. Auch in sofern wird „das Ehebett“ befleckt – hier das eines anderen.

Auch wenn das für Opfer kein wirklicher Trost sein mag: Gott ist gerecht. Er wird solche Schänder mit der gerechten Strafe behandeln. Auch wenn jede Sünde in den Tod und das Gericht Gottes führt, gibt es doch Sünden besonderen Ausmaßes. Dass die Sünde des Kindesmissbrauchs dazu gehört, muss nicht weiter erörtert werden.

Was wird das für einen Gläubigen vor dem Richterstuhl des Christus sein, mit dieser Sünde zu erscheinen, wenn sie nicht auf Gott gemäße Weise durch aufrichtiges Bekenntnis hier auf der Erde geordnet worden ist. Und selbst dann bleiben die Folgen im Unterschied zu manchen anderen Sünden teilweise ein Leben lang bestehen.

Denken wir für einen Augenblick auch daran, was Christus für solche Sünden – auch für sie – leiden musste!

Die Zukunft der Täter

Aus Offenbarung 21,8; 22,15 lernen wir, dass das Teil der Unzüchtigen (Hurer) im Feuersee ist, der Hölle, wenn sie nicht Buße tun und sich bekehren. Jemand, der ein Kind missbraucht, ist ein Hurer, ein Unzüchtiger.

Daneben stelle ich noch eine zweite Sünde, die des Mordes. Kindesmissbrauch bzw. sexuelle Gewalt hat viel mit Mord zu tun. Zwar stirbt der missbrauchte Mensch nicht körperlich, aber innerlich fühlt er sich – jedenfalls für eine gewisse Zeit – wie ermordet. Er muss noch mit seiner körperlichen Hülle weiterleben. Viele würden ihr Leben am liebsten sofort beenden. Nicht wenige tun es im Laufe ihres späteren Lebens tatsächlich, indem sie Selbstmord begehen. Das zeigt noch einmal, dass ein solcher Missbrauch Gottes Zorn erregen muss.

Auch Römer 1,24 macht deutlich, dass ein solches abnormes Verhalten das Gericht Gottes auf sich zieht, in diesem Fall sogar die Folge von anderen Sünden ist.

Gottes Sicht der Dinge

Aus diesen Stellen können wir Gottes Sicht erkennen. Es handelt sich bei (sexuellem) Kindesmissbrauch also um eine schlimme moralische Sünde, die letztlich eine Sünde ist gegen den eigenen Körper (1. Kor. 6,18), gegen eine andere Person (in diesem Fall gegen ein Kind), und – gegen Gott, den Schöpfer und Erhalter aller Dinge.

Abgesehen davon handelt jemand, der Kinder missbraucht, auch gegen die existierenden Strafgesetze. Er begeht eine Straftat, die vor dem Gesetz zu ahnden ist.

Bei alledem vergessen wir nicht, dass es keine Sünde gibt, die Gott nicht vergeben könnte. Wer mit einem aufrichtigen Bekenntnis zu Ihm kommt, wird Vergebung erfahren. Das heißt nicht, dass man nicht die Folgen einer solchen Straftat auf sich nehmen muss. Darüber sollte niemand leichtfertig hinweggehen, auch wenn das Wohl des Kindes im Mittelpunkt der Behandlung stehen wird. Es sollte uns jedenfalls nicht um unsere Ehre und unser Zeugnis in dieser Welt gehen, das uns dazu führen mag, Dinge zu vertuschen. Das Gegenteil ist der Fall. Nur dann, wenn wir die Dinge Gottgemäß ordnen, wird unser Zeugnis gegenüber Ungläubigen kraftvoll sein können.

Das Opfer

Opfer sind in der Regel wehrlose Kinder, die sich den abnormen sexuellen Begierden eines Erwachsenen – es handelt sich dabei wohl in erster Linie um Männer – nicht entziehen können. Sie werden gezwungen, sich diesen Begierden unterzuordnen und sie über sich ergehen zu lassen. Das führt immer zu seelischen Schäden an den Kindern, da diese normalerweise nicht in der Lage sind, das an ihnen Geschehene zu verarbeiten. Da es sich bei den Tätern häufig um nahe Verwandte handelt, die mit Belohnungen locken und mit Strafen drohen, trauen sich die Kinder nicht, gegen diese schreckliche Behandlung aufzubegehren, sondern schlucken die Ängste und Nöte in sich hinein. Manchmal gibt es sogar eine gewisse Gewöhnung auf Seiten der Jugendlichen an diesen Missbrauch. Um anderen nicht aufzufallen, wehren sie sich auch dann nicht, gewissermaßen zum eigenen Schutz, so absurd das auch klingen mag.

Bleibende Schäden sind daher fast immer die Folge – schreckliche Träume, Selbstvorwürfe, Selbstzweifel und auch Minderwertigkeitsgefühle. Häufig kommt es zu scheinbar grundlosem Weinen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass viele von sich glauben, sie seien schlechter als andere Gläubige. Dabei wollen wir festhalten, dass die missbrauchten Kinder selbst keine Schuld an solchem Missbrauch tragen.

Den Opfern kann man nur raten, sich einer Schwester oder einem Bruder in der örtlichen Versammlung (Gemeinde), zu der oder dem sie Vertrauen haben, mitzuteilen. Es ist nicht ganz einfach, pauschal an dieser Stelle zu raten, wer für ein solches Gespräch geeignet ist. Es gehört nämlich sehr viel Einfühlungsvermögen und Abhängigkeit vom Herrn dazu. Zudem muss sich das Opfer in der Regel erst überwinden, denn es gibt sehr persönliche Verletzungen kund. Aber allein darüber sprechen kann schon eine wichtige Hilfe sein. Es hat keinen Sinn, Missbrauch in sich „hineinzufressen”. Dann ist man häufig nicht in der Lage, diese Eindrücke biblisch und seelisch zu verarbeiten.

Der Täter

Sollte es einen Leser geben, der durch diesen Artikel erkennt, durch (Kindes-) Missbrauch und sexuelle Gewaltanwendung Schuld auf sich geladen zu haben, dann gibt es eine Möglichkeit, zurecht zu kommen: Bekenne Deine Schuld – zunächst dem Herrn Jesus und dann demjenigen, den Du missbraucht hast. Auch dazu gehört Mut, aber es ist der einzige Weg, diese schlimme Sache in Ordnung zu bringen. Darüber hinaus sollte eine solche Person zu einem Bruder aus dem örtlichen Geschwisterkreis gehen und auch vor ihm ein Bekenntnis ablegen. Lies dazu bitte 1. Korinther 5. Aber auch hier gilt: „Wenn wir unsere Sünden bekennen, so ist Gott treu und gerecht, dass er unsere Sünden vergibt und uns reinigt von aller Ungerechtigkeit” (1. Johannes 1,9).

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass man weder vor sich selbst noch vor dem Opfer oder den Geschwistern irgendetwas beschönigt. Damit macht man die ganze Sache nur schlimmer, da man nicht den biblischen Maßstab an die Sünde und Schuld, die auf einem lastet (oder lasten sollte), anlegt. Es ist nötig, zur bitteren Einsicht zu gelangen, dass man sich auf eine sehr schwere Weise schuldig gemacht hat.

Täter haben nur eine Chance: Sofort aufhören! Und Gott und dem Kind die Sünde bekennen (auch wenn es vielleicht schon Jahre zurückliegt!). Aber das reicht nicht aus! Man muss – MUSS – sich einem Bruder in der örtlichen Versammlung (Gemeinde) anvertrauen und bekennen. Manchmal ist es beim Auftreten von Kindesmissbrauch unmöglich, die Justiz auszuschalten. Das ist hart. Aber als Christen leben wir in einer Gesellschaft, deren Autorität die Regierung ist. Ihr sollen wir uns unterordnen (Römer 13,1).

Bislang allerdings gibt es für Privatpersonen noch keine Anzeigepflicht solcher Taten vor der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft. Das ermöglicht es, ganz besonders das Kindeswohl im Auge zu bewahren.

„Gerne“ vermitteln wir Betroffenen, aber auch Tätern ein Gespräch zur Hilfe, das absolut vertraulich (was Opfer) und mit der möglichen Vertraulichkeit, was Täter betrifft, geführt wird. Das ist der (vielleicht) erste Schritt auf einen Weg der Hoffnung oder zu einer Wiederherstellung.

Die Erst- oder Mitwisser

Zuweilen kommt es vor, dass bestimmte Personen von einem solchen Missbrauch Kenntnis erhalten. Dann sind sie dafür verantwortlich, dieses Wissen an eine geeignete Person weiterzugeben, ansonsten machen sie sich selbst mitschuldig. Sehr viel hängt davon ab, ob eine geeignete Person im näheren Umfeld bekannt ist. Es ist bei diesem Thema in der Tat sehr wichtig, dass man sich nicht „gehen“ lässt und von solch „spektakulären“ Dingen jeden informiert. Dazu ist der Anlass viel zu traurig und ernst. Wir müssen aber bedenken, dass es sich um eine sehr schlimme Sünde handelt, bei der sogar bürgerliche Gesetze gebrochen worden sind. Aus diesem Grund darf man derartige Kenntnisse nicht leichtfertig verdrängen, ohne sie weiterzugeben.

Häufig ist es natürlich so, dass man nur eine Ahnung davon hat, dass jemand (s)ein Kind missbraucht. Hier ist größte Vorsicht und Sorgfalt nötig. Wenn man beispielsweise ein „abnormales“ Verhalten bei einem Kind feststellt, dann sollte man dies nicht per se als Anstellerei abtun, sondern eine Zeitlang sehr genau beobachten. Scheinbar grundloses Weinen kann z.B. tief liegende Ursachen haben – muss es aber natürlich nicht! Deshalb ist es wichtig, dass man zunächst versucht, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, so dass das Kind das Gefühl bekommt, auch „ungewöhnliche“ Dinge ansprechen zu können. Man kann auch vorsichtige Vorstöße wagen, wenn man eine Vermutung hat, sollte jedoch nicht weiterdrängen, wenn sich das Kind weigert, aus sich herauszukommen. Es ist dann einfach noch nicht so weit, aber es spürt das ehrliche Interesse und wird dann (normalerweise) zu seiner Zeit mit den Problemen rausrücken. Wenn man sich selbst zu unsicher in der ganzen Situation fühlt, schaltet man am besten einen Hirten oder Seelsorger ein, der die Gabe von dem Herrn hat, sich mit solchen Fällen auf eine gottgemäße Art und Weise zu beschäftigen.

Wie reagiere ich nun, wenn mir ein Betroffener bzw. jemand, der von einem Betroffenen unterrichtet wurde, von einem Fall des Missbrauchs berichtet? Wichtig ist zunächst einmal, nicht zu sagen: „Das glaube ich nicht.“ Diese Reaktion hat leider dazu geführt, dass dieses Problem immer noch vielfach „totgeschwiegen” wird. Damit soll keiner Vorverurteilung das Wort geredet werden. Dennoch ist es wichtig, eine Äußerung von jemandem, der (möglicherweise) missbraucht wurde, ernst zu nehmen, selbst wenn alles sehr unglaubwürdig klingt. Und Kinder merken sehr schnell, ob man sie ernst nimmt oder nicht. Dann sollte, insbesondere wenn es sich um einen Betroffenen handelt, Verständnis gezeigt werden. Schließlich ist anzuraten, einen Seelsorger oder gegebenenfalls einen Arzt einzuschalten.

Was ist nun zu tun?

Sollte sich der Verdacht bestätigen, fängt die eigentliche Arbeit erst an, denn nun braucht das Opfer noch mehr Zuwendung und auch ein Gefühl der Sicherheit, denn es hat ja – aus seiner Sicht – die Grundregel Nr. 1 übertreten, niemals und zu keinem Menschen „davon“ zu reden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass der „Druck“ von Seiten des Missbrauchs-Täters nicht unbedingt körperlich ausgeführt werden muss, er kann auch als Psycho-Terror (Liebesentzug) angewandt werden, was sich auf Dauer noch verheerender auf das Opfer auswirkt, da es später oft das Gefühl hat, die Sache sei doch nicht so schlimm, dass man sie offenbaren müsse, da ja keine Gewalt angewandt wurde. So kommt an dieser Stelle eine weitere Schwierigkeit hinzu: Das Opfer kann sich gar nicht vorstellen, bedingungslos angenommen und akzeptiert zu werden, da es sich ja bis jetzt immer alles „erkaufen“ musste, denn Leistung verlangte Gegenleistung; und das kann man auch gut ohne Worte vermitteln.

Häufig haben die Opfer überhaupt kein Selbstwertgefühl und keine Selbstachtung mehr. Daher kostet es eine unheimliche Überwindung, sich wirklich auszusprechen. Dann kommt ja das ganze Problem nochmals in geballter Form zurück. Auch hierin sind große Sensibilität und Einfühlungsvermögen nötig. Und: Man sollte angesichts der Tragik nicht gleich vom Stuhl fallen oder ungläubig reagieren, sondern sich stattdessen verständnisvoll verhalten

Im Übrigen kann es sinnvoll sein, sich passende Literatur zu diesem Thema zu besorgen. Dadurch kann man dem Opfer deutlich machen, dass man die Sache ernst nimmt und wirklich helfen will. Häufig muss man sich auch eingestehen, dass man mit seinem Latein am Ende ist. Das wird jedes Opfer verstehen. In diesem Fall muss man eine geeignete Person finden, die das Kind weiter betreut.

Ein Fehler, der leicht begangen wird, ist einfach auf den Herrn als Hilfe zu verweisen, indem man sagt: „Der Herr wird’s schon machen, Du musst Ihm nur alles sagen und vertrauen.“ Man vergisst leicht, dass das Opfer vielleicht schon hundertmal zum Herrn Jesus gebetet hat – aber meint, keine direkte Antwort erhalten zu haben. Grundsätzlich sollte man aber mit dem Opfer beten, um sich auf die gleiche Stufe zu stellen und den einzigen Hilfsweg aufzuzeigen. Das alles zeigt, wie schwierig der Umgang mit Betroffenen ist. Man benötigt die klare Führung des Herrn, um sich richtig zu verhalten. Aber Er segnet auch jeden, der sich aufrichtig verwenden lassen will.

Wachsamkeit ist nötig

Abschließend sei zu diesem traurigen Thema gesagt: Es ist zu hoffen, dass derartige Fälle nicht nur die Ausnahme sind, sondern es auch bleiben. Wir sollten uns allerdings nicht der Illusion hingeben, praktizierende Christen hätten mit dieser Problematik gar nichts zu tun. Die Erfahrung lehrt uns leider etwas anderes. Das Fleisch, die sündige Natur, ist in uns Gläubigen zu allem fähig. Vielleicht ist durch die Tatsache, dass ein solches Vergehen nicht zu Christen passt, diese Problematik unter Christen zu kurz gekommen oder ignoriert worden.

Es ist notwendig, wachsam zu sein. Wir wachen dabei zunächst über unser eigenes Leben, sollten aber auch bei unseren Geschwistern ein offenes und sensibles Ohr haben, ohne misstrauisch zu sein oder Misstrauen zu säen. Zuweilen kann Aufklärung nützlich sein. Vor allem aber dürfen wir uns gegenseitig ermutigen, dem Herrn auch in seiner vollkommenen Reinheit nachzufolgen.

Zu diesem Thema gibt es jetzt auch ein Buch: "Wenn die Mauer des Schweigens bricht ... - Hilfe für misshandelte Kinderseelen" von Manuel Seibel. Es kostet 7 Euro und kann unter dem Link bestellt werden.